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Text gilt ab: 01.08.2025

5.   Bereichslehrkräfte

1Bereichslehrkräfte sind speziell ausgebildete Lehrkräfte (i.d.R. Grund- oder Mittelschullehrkräfte), die als unmittelbare Ansprechpartner hinsichtlich der Belange von Kindern beruflich Reisender für die Erziehungsberechtigten, Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht fungieren und mit der Förderung, Begleitung und Beratung der Kinder beruflich Reisender sowie deren Erziehungsberechtigten beauftragt sind. 2Sie übernehmen ihre Aufgaben in durch die Regierungen festgelegten regionalen Bereichen. 3Bereichslehrkräfte betreuen grundsätzlich sowohl bayerische als auch durchreisende Schülerinnen und Schüler anderer Länder.
4Die Kernaufgaben der Bereichslehrkräfte umfassen
die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler (z. B. Schullaufbahnberatung, Beratung zu Fördermaßnahmen),
die Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte und des Schulpersonals (z. B. Erstellung von Lern- und Förderplänen),
Unterstützung der Schulen im Umgang mit DigLu (z. B. Registrierungsverfahren, Datenpflege),
Zusammenarbeit und Vernetzung (z. B. Kontaktvermittlung zu und zwischen Behörden, Beratungsstellen, Stamm- und Stützpunktschulen),
Unterstützung des Schulbesuchs (z. B. Unterstützung im Lernprozess, ggf. Angebot von Förderung, geregelte Informationsweitergabe an Stützpunktschulen und Bereichslehrkräfte während der Reisezeit),
Mitwirkung bei der Erstellung von Statistiken zu Kindern beruflich Reisender,
Beratung und ggf. Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf zentrale (Abschluss-)Prüfungen,
Unterstützung von Lehrkräften bei der Erstellung von Lernstandsberichten bzw. Dokumentationen in DigLu während der Reisezeit in Abstimmung mit der Stammschule,
Vernetzung der Bereichslehrkräfte.
5Die Tätigkeit der Bereichslehrkräfte wird von der zuständigen Regierung bzw. vom zuständigen Staatlichen Schulamt koordiniert. 6Die Dokumentation und Weitergabe von Schülerdaten richten sich nach §§ 37 ff. BaySchO. 7Wegen des bereichs- und länderübergreifenden Reiseverhaltens der Familien ist eine Vernetzung der Bereichslehrkräfte eine wichtige Grundlage ihrer Tätigkeit.