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Text gilt ab: 01.08.2025
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2232.2-K

Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. August 2025, Az. IV.2-BS7425.0/21/1

(BayMBl. Nr. 350)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen vom 13. August 2025 (BayMBl. Nr. 350)

Zum Vollzug des § 29 Abs. 1 Bayerische Schulordnung (BaySchO) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hinsichtlich der Beschulung von vollzeitschulpflichtigen Kindern beruflich Reisender, die mit ihren Erziehungsberechtigten mitreisen, folgende Bestimmungen: