Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 29.10.2001
7.
Kosten und Sachaufwand
Die entstehenden Kosten für den Beratungsaufwand gehören zum allgemeinen Schulaufwand. Die Kosten können, wenn die Ratsuchenden aus verschiedenen Schulen kommen, entsprechend auf die Sachaufwandsträger umgelegt werden.