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Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 29.10.2001
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2230-K

Schulberatung in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. Oktober 2001, Az. VI/9-S4305-6/40 922
(KWMBl. I S. 454)
(StAnz. Nr. 47)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, StAnz. Nr. 47), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. März 2023 (BayMBl. Nr. 148) geändert worden ist
Im Vollzug des Art. 78 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Richtlinien für die Schulberatung in Bayern:
In der folgenden Bekanntmachung sind Schulleiterinnen und Schulleiter, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Schülerinnen und Schüler angesprochen. Im Text ist einfach von „Schulleitern“, „Schulpsychologen“ und „Schülern“ die Rede.