Inhalt
5.
Aufnahmevoraussetzungen, Beendigung des Schulverhältnisses
5.1
Für die Aufnahme in die Fachschule gelten §§ 4 und 6 Abs. 1, 3 und 4 FSO.
5.2
Für die praxisintegrierte Ausbildung ist weitere Voraussetzung für die Aufnahme der Abschluss eines Ausbildungsvertrages nach Nr. 4.1.2.
5.3
§ 12b FSO ist auf das Ausbildungsverhältnis in der praxisintegrierten Ausbildung entsprechend anwendbar.