Inhalt
1.
Ziel des Schulversuchs
1Mit dem Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ soll überprüft werden, inwieweit geänderte Zugangsvoraussetzungen, die Anpassung der Ausbildungsdauer und -struktur sowie einheitliche Vergütungsmöglichkeiten zur Gewinnung neuer Bewerbergruppen für die Fachschulen für Heilerziehungspflege beitragen können.
2Dabei bleibt unter Einhaltung der KMK-Standards die Anerkennung dieser Ausbildung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus als sog. staatlich reglementierter Beruf in allen Mitgliedsländern der EU erhalten. 3Im Kern soll die Ausbildung an der Fachschule in der Fachrichtung Heilerziehungspflege soweit als möglich der Struktur und dem Aufbau der in jüngster Zeit mit großem Erfolg modernisierten Erzieherausbildung an den Fachakademien für Sozialpädagogik – mit ihren neuen Strukturen einer wahlweise gegliederten oder praxisintegrierten Ausbildung – angeglichen werden.
[Amtl. Anm.:] Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11. Mai 2023, LT-Drs. 18/28935.
[Amtl. Anm.:] Vgl. die Begründung zum in Fn. 1 genannten Beschluss, Antrag vom 1. Februar 2023, LT-Drs. 18/26318.
[Amtl. Anm.:] Siehe dazu den nach seiner Beendigung in die FakO (§§ 90 ff.) als „praxisintegrierte Ausbildung“ implementierten Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28. Juni 2016 (KWMBl. S. 144).