Inhalt

Text gilt ab: 19.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

8.   Evaluation

1Die Qualität von Unterrichts- und Erziehungsprozessen sowie von schulischen Organisationsprozessen wird im Rahmen der externen Evaluation untersucht und bewertet. 2Ergänzend werden spezifische Prozesse im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung evaluiert.