Inhalt

Text gilt ab: 19.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2.   Beteiligte Schularten und Schulen

2.1   Staatliche Schulen

Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten nach dem Modell der bezuschussten Eigenbeschaffung gemäß Nr. 6 und 7 ist ab dem Schuljahr 2024/2025 an staatlichen Schulen folgender Schularten möglich:
Mittelschulen,
Realschulen,
Wirtschaftsschulen,
Gymnasien,
Schulen besonderer Art.

2.2   Nichtstaatliche Schulen

Nichtstaatlichen Schulen der unter Nr. 2.1 genannten Schularten sowie Freien Waldorfschulen kann voraussichtlich ab dem Schuljahr 2025/2026 die Beteiligung an der „Digitalen Schule der Zukunft“ eröffnet werden, dann auch – abweichend von Nr. 6.1.2 – (einmalig) mit bis zu vier Jahrgangsstufen.