Inhalt
2.
Beteiligte Schularten und Schulen
2.1
Staatliche Schulen
Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten nach dem Modell der bezuschussten Eigenbeschaffung gemäß Nr. 6 und 7 ist seit dem Schuljahr 2024/2025 an staatlichen Schulen folgender Schularten möglich:
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Mittelschulen,
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Realschulen,
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Wirtschaftsschulen,
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Gymnasien,
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Schulen besonderer Art.
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2.2
Nichtstaatliche Schulen
Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten nach dem Modell der bezuschussten Eigenbeschaffung gem. Nr. 6 und 7 ist ab dem Schuljahr 2025/2026 an nichtstaatlichen Schulen der unter Nr. 2.1 genannten Schularten sowie an Freien Waldorfschulen möglich.