Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2.   Beteiligte Schularten und Schulen

Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten nach dem Modell der bezuschussten Eigenbeschaffung gemäß Nr. 6 und 7 ist an Schulen folgender Schularten möglich:
Mittelschulen,
Realschulen,
Wirtschaftsschulen,
Gymnasien,
Schulen besonderer Art,
Freie Waldorfschulen.