Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2.   Beteiligte Schularten und Schulen

Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten nach dem Modell der bezuschussten Eigenbeschaffung gemäß Nr. 6 und 7 ist an Schulen folgender Schularten möglich:
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Mittelschulen,
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Realschulen,
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Wirtschaftsschulen,
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Gymnasien,
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Schulen besonderer Art,
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Freie Waldorfschulen.