Inhalt
2.
Beteiligte Schularten und Schulen
2.1
Staatliche Schulen
Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten nach dem Modell der bezuschussten Eigenbeschaffung gemäß Nr. 6 und 7 ist ab dem Schuljahr 2024/2025 an staatlichen Schulen folgender Schularten möglich:
- –
Mittelschulen,
- –
Realschulen,
- –
Wirtschaftsschulen,
- –
Gymnasien,
- –
Schulen besonderer Art.
2.2
Nichtstaatliche Schulen
Nichtstaatlichen Schulen der unter Nr. 2.1 genannten Schularten sowie Freien Waldorfschulen kann voraussichtlich ab dem Schuljahr 2025/2026 die Beteiligung an der „Digitalen Schule der Zukunft“ eröffnet werden, dann auch – abweichend von Nr. 6.1.2 – (einmalig) mit bis zu vier Jahrgangsstufen.