Inhalt
3.
Teilnahmevoraussetzungen und Registrierungsverfahren
1Für eine Teilnahme ist erforderlich, dass die Schule in den an der bezuschussten Eigenbeschaffung teilnehmenden Jahrgangsstufen und Klassen (1:1-Ausstattungsklassen) folgende Voraussetzungen erfüllt:
- a)
Technische Ausstattung
- –
Breitbandanschluss (Richtwert: 1 MBit/s pro Schülerin und Schüler),
- –
flächendeckende WLAN-Ausleuchtung,
- –
sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten für die mobilen Schülergeräte vorhanden oder in Planung oder alternatives Ladekonzept (z. B. Sicherstellung einer Akkulaufzeit über den gesamten Schultag),
- –
Möglichkeit der drahtlosen Übertragung der Bildschirminhalte der Schülergeräte auf eine Großbilddarstellung im Klassenzimmer (Screen Mirroring).
- b)
Zustimmung des Schulaufwandsträgers (insbesondere zur Integration personenbezogener Schülergeräte in die schulische IT-Infrastruktur).
2Zudem wird empfohlen, möglichst frühzeitig den Elternbeirat sowie die Lehrerkonferenz in geeigneter Weise einzubeziehen.
3Für die Teilnahme am Ausstattungsprozess der „Digitalen Schule der Zukunft“ sind eine Registrierung beim Staatsministerium über das Schulportal sowie eine Bestätigung durch das Staatsministerium erforderlich. 4Die Bestätigung erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
5Den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Schulen (z. B. hinsichtlich der bestehenden IT-Infrastruktur oder des pädagogischen Konzepts) wird durch Flexibilität hinsichtlich des Beginns der Teilnahme sowie hinsichtlich der anfänglich ausgewählten Jahrgangsstufen und Klassen im Rahmen der Vorgaben dieser Bekanntmachung Rechnung getragen. 6Dies ermöglicht es den Schulen und Schulaufwandsträgern, ggf. erforderliche konzeptionelle, organisatorische und/oder technische Vorbereitungen zu treffen. 7Die unter Nr. 2.1 genannten staatlichen Schulen, die sich nicht ab dem Schuljahr 2024/2025 an der „Digitalen Schule der Zukunft“ beteiligen, können auf ein Beratungsangebot der Beratung digitale Bildung in Bayern sowie von Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren zurückgreifen. 8Um hierfür eine Beratungsgrundlage zu gewinnen, geben diese Schulen in der unter Nr. 3 Satz 3 genannten Schulportal-Umfrage an, in welchen Bereichen Beratungsbedarf besteht.
9Bei der Registrierung geben die Schulen die für die bezuschusste Eigenbeschaffung nach Maßgabe der Nr. 6.1.2 ausgewählten Jahrgangsstufen und Klassen an.