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Text gilt ab: 19.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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„Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 31. Mai 2024, Az. I.3-BO1371.2/14/2

(BayMBl. Nr. 278)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die „Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten vom 31. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 278)

1Die „Digitale Schule der Zukunft“ verfolgt das Ziel, Schule und Unterricht in einer Kultur der Digitalität weiterzuentwickeln, um die Schülerinnen und Schüler auf die digitale Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. 2Die technische Grundlage dafür bildet die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten als nicht lernmittelfreie Lernmittel im Sinne des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) im Rahmen einer staatlich bezuschussten Eigenbeschaffung. 3Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) gewährt hierfür den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen auf der Grundlage der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), der Verwaltungsvorschriften hierzu sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.