Inhalt

Text gilt ab: 19.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

1.   Vorteile einer 1:1-Ausstattung mit personenbezogenen mobilen Endgeräten

1Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Wirtschaftsschulen mit personenbezogenen mobilen Endgeräten soll dazu beitragen, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen sowie die Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden zu unterstützen. 2Die Umsetzung dieses Ausstattungskonzepts muss daher stets auf eine qualitative Weiterentwicklung des Unterrichts und die systematische Potenzialentfaltung der Schülerinnen und Schüler abzielen, nicht lediglich auf eine quantitative Steigerung des Geräteeinsatzes. 3Die Potenziale des digital gestützten Lernens, die damit in besonderer Weise erschlossen werden sollen, sind insbesondere in nachstehenden Aspekten zu sehen:
Unterstützung des fachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler durch zeitgemäße Lehr- und Lernprozesse (insbesondere durch kollaborative und interaktive Lernaktivitäten),
erweiterte Förderung von Medienkompetenz (Funktionsweisen und Nutzungsmöglichkeiten digitaler Medien und Werkzeuge kennen, digitale Möglichkeiten effektiv und effizient nutzen und persönliche Nutzungsgewohnheiten kritisch hinterfragen, gesellschaftlich-kulturelle Wirkungen des digitalen Wandels analysieren und reflektieren),
Verbesserung der Möglichkeiten für Lehrkräfte zur Unterbreitung (automatisiert) differenzierter Lernangebote in diversitätssensiblen Lernumgebungen,
Steigerung der Motivation und Lernfreude sowie Aktivierung der Lernenden u. a. durch die Stärkung handlungs- und produktionsorientierter Lernsettings,
Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die digitale Lebens- und Arbeitswelt,
Verbindung schulischer und außerschulischer Lernorte (seamless learning) sowie Verschmelzung von Klassen- und Onlineräumen (z. B. in einer Lernplattform),
Verbindung analoger und digitaler Lernsettings durch niederschwellige und flexible, ggf. auch kurzfristige Einsatzmöglichkeiten der mobilen Endgeräte in den Unterrichtsräumen,
Unterstützung der Kommunikation, Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb einer Schule sowie über die Schule hinaus,
Unterstützung der Barrierefreiheit und des Zugangs zu Bildungsinhalten, die für Personen mit individuellen Beeinträchtigungen nicht erreichbar wären,
Nutzung der Multifunktionalität digitaler Endgeräte für die aktive und kreative Medienarbeit,
verstärkte Einbindung eines digitalen und audio-visuell geprägten Medienrepertoires neben dem (gedruckten) Buch als weiterhin wichtigem Medium der Schule,
Verbindung formaler und informeller Lernkontexte durch schulische und private Nutzung.