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Inhaltsverzeichnis
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„Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten
1. Vorteile einer 1:1-Ausstattung mit personenbezogenen mobilen Endgeräten
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2. Beteiligte Schularten und Schulen
3. Teilnahmevoraussetzungen und Registrierungsverfahren
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4. Zielsetzung und Handlungsfelder der „Digitalen Schule der Zukunft“
5. Begleitung und Unterstützung des Schulentwicklungsprozesses
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6. Einführung und Erwerb der mobilen Endgeräte
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7. Richtlinie zur Förderung der 1:1-Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten
8. Evaluation
9. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 19.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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9.
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 19. Juni 2024 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.