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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren„Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten
  • 1. Vorteile einer 1:1-Ausstattung mit personenbezogenen mobilen Endgeräten
  • Bereich erweitern2. Beteiligte Schularten und Schulen
  • 3. Teilnahmevoraussetzungen und Registrierungsverfahren
  • Bereich erweitern4. Zielsetzung und Handlungsfelder der „Digitalen Schule der Zukunft“
  • 5. Begleitung und Unterstützung des Schulentwicklungsprozesses
  • Bereich erweitern6. Einführung und Erwerb der mobilen Endgeräte
  • Bereich erweitern7. Richtlinie zur Förderung der 1:1-Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten
  • 8. Evaluation
  • 9. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 19.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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9.   Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 19. Juni 2024 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
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