Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.09.2026

2.   Anzuwendende Vorschriften

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG),
das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG) und
die Schulordnung der jeweils besuchten Schulart.