Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.09.2026

8.   Laufzeit des Schulversuchs

Während der Laufzeit des Schulversuchs können Schülerinnen und Schüler jährlich in die vorgenannten Schulen aufgenommen werden, letztmalig zum Schuljahr 2025/2026.