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Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.09.2026
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Schulversuch einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe sowie an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. August 2021, Az. VI.5-BS9400.10-7a.65 791

(BayMBl. Nr. 647)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe sowie an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe vom 23. August 2021 (BayMBl. Nr. 647), die durch Bekanntmachung vom 12. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 52) geändert worden ist

1Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 109) wurden Regelungen zum Schulversuch einjährige Erweiterung der Pflegehelferausbildung an Berufsfachschulen für Pflegehelferberufe für Asylbewerber und Flüchtlinge – einjährige Erweiterung der Heilerziehungspflegehelferausbildung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge bekannt gegeben. 2Der Schulversuch wird ab dem Schuljahr 2021/2022 bezüglich der Zielgruppe geöffnet. 3Des Weiteren sind Anpassungen der Stundentafel erforderlich. 4Die Bekanntmachung vom 14. Februar 2020 wird daher mit dieser Bekanntmachung außer Kraft gesetzt.