Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.09.2026

10.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2021 in Kraft und mit Ablauf des 14. September 2026 außer Kraft.
2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 109) zum Schulversuch einjährige Erweiterung der Pflegehelferausbildung an Berufsfachschulen für Pflegehelferberufe für Asylbewerber und Flüchtlinge – einjährige Erweiterung der Heilerziehungspflegehelferausbildung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge tritt mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.