Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.09.2026

6.   Lehrkräfte

6.1   Modell 1 Vollzeitschulisches Angebot

Der Unterricht wird von Lehrkräften der Schule erteilt, die über eine einschlägige Qualifikation gemäß den Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus verfügen.

6.2   Modell 2 Kooperative Form mit einem Maßnahmeträger

1Betreffend die Lehrkräfte der Schule gilt das zu Modell 1 Gesagte entsprechend. 2Die Schulen arbeiten zudem mit einem Kooperationspartner (Maßnahmeträger) zusammen. 3Die vom Maßnahmeträger eingesetzten Lehrkräfte müssen über einschlägige Qualifikationen gemäß den Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus verfügen.