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Text gilt ab: 01.01.2003
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2230.1.1.1.2.3-K

Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Dezember 2002, Az. III/1-S4361-6/101 826

(KWMBl. 2003 I S. 4, 81)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung vom 11. Dezember 2002 (KWMBl.2003 I S. 4, 81)

Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird bestimmt:
Sicherheit in der Schule ist eine Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Gemeinsam wirken sie darauf hin,
Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu erziehen,
einen sicheren Schulbetrieb zu organisieren und
für eine sichere Schulanlage zu sorgen,