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Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Dezember 2002, Az. III/1-S4361-6/101 826
(KWMBl. 2003 I S. 4, 81)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung vom 11. Dezember 2002 (KWMBl.2003 I S. 4, 81)
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird bestimmt:
Sicherheit in der Schule ist eine Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Gemeinsam wirken sie darauf hin,
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Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu erziehen,
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einen sicheren Schulbetrieb zu organisieren und
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für eine sichere Schulanlage zu sorgen,