Inhalt
6.
Lehrkräfte
6.1
Unfallprävention und Sicherheitserziehung sind feste Bestandteile des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags. Sie stehen in enger Verbindung mit den Zielen der Gesundheits-, Sozial- und Umwelterziehung.
6.2
Es ist die Aufgabe aller Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu motivieren und zu befähigen,
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Gefahren zu erkennen und einzuschätzen,
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Gefahren zu meiden, zu bewältigen oder zu beseitigen und
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sich aktiv für eine sichere und gesunde Lebensumgebung einzusetzen.
6.3
Dies wird u.a. erreicht, indem
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im Unterricht an geeigneten Stellen,
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bei situativen Anlässen und
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durch das Vorbildverhalten der Lehrkräfte
sicherheitsbewusstes Verhalten vermittelt wird.
6.4
Sicherheitserziehung umfasst auch wesentliche Bereiche der Bewegungserziehung, der Verkehrserziehung und der Brandschutzerziehung.
6.5
Um bei Schulunfällen fachgerecht Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen zu können, haben sich die Lehrkräfte regelmäßig fortzubilden.