Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2003

6.   Lehrkräfte

6.1  

Unfallprävention und Sicherheitserziehung sind feste Bestandteile des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags. Sie stehen in enger Verbindung mit den Zielen der Gesundheits-, Sozial- und Umwelterziehung.

6.2  

Es ist die Aufgabe aller Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu motivieren und zu befähigen,
-
Gefahren zu erkennen und einzuschätzen,
-
Gefahren zu meiden, zu bewältigen oder zu beseitigen und
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sich aktiv für eine sichere und gesunde Lebensumgebung einzusetzen.

6.3  

Dies wird u.a. erreicht, indem
-
im Unterricht an geeigneten Stellen,
-
bei situativen Anlässen und
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durch das Vorbildverhalten der Lehrkräfte
sicherheitsbewusstes Verhalten vermittelt wird.

6.4  

Sicherheitserziehung umfasst auch wesentliche Bereiche der Bewegungserziehung, der Verkehrserziehung und der Brandschutzerziehung.

6.5  

Um bei Schulunfällen fachgerecht Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen zu können, haben sich die Lehrkräfte regelmäßig fortzubilden.