Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2003

3.   Schulaufsicht

3.1  

Die Schulaufsicht fördert das vertrauensvolle Zusammenwirken zwischen der Schule (Lehrkräfte, Schüler, Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten) und dem Unfallversicherungsträger. Sie koordiniert und überwacht in Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern die Durchführung der Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit.

3.2  

Die Schulaufsicht berät die in den Schulen damit betrauten Personen und sorgt für ihre Aus- und Fortbildung.