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Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung
KWMBl. I 2003 S. 81
2230.1.1.1.2.3-K
Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. Dezember 2002 Az.: III/1-S4361-6/101 826, berichtigt am 6. Februar 2003
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird bestimmt:
Sicherheit in der Schule ist eine Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Gemeinsam wirken sie darauf hin,
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Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu erziehen,
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einen sicheren Schulbetrieb zu organisieren und
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für eine sichere Schulanlage zu sorgen,
1. Gesetzliche Unfallversicherung