Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2003

7.   Eltern- und Schülervertretung

7.1  

Das Wecken und Fördern des Sicherheitsbewusstseins sowie die Ausarbeitung konkreter Vorschläge zur Durchführung der Unfallverhütung an den einzelnen Schulen zählen zu den Aufgaben, zu denen die Einrichtungen der Eltern- und Schülervertretung und insbesondere das Schulforum wesentlich beitragen können.

7.2  

Dem Schulleiter wird empfohlen, den genannten Einrichtungen entsprechende Anregungen zu geben.

7.3  

Ferner bietet sich die Schülerzeitung für Beiträge zum Thema „Unfallverhütung“ an.