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Text gilt ab: 01.01.2003

1.3.1 

der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV), wenn der Sachaufwand der Schule von einer Gemeinde - ausgenommen der Landeshauptstadt München - oder einem Gemeindeverband (Schulverband, Zweckverband, Landkreis, Bezirk) getragen wird,