Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2029

4.   Verwendung der Studienzuschüsse – allgemeine Grundsätze

4.1   Prämisse

1Ausgaben der Studienzuschussmittel sollen zu einer unmittelbaren Verbesserung der Studienbedingungen führen. 2Sämtliche Ausgaben sind nach dieser Prämisse zu bewerten.
3Die Hochschulen sollen Kriterien und Parameter definieren, mittels derer die Verteilung der Studienzuschüsse innerhalb der Hochschule erfolgt. 4Dabei sind unterschiedliche Parameter anzusetzen, die maßgeblich sein können, um den fachlichen Bedarf für eine Verbesserung der Studienbedingungen zu messen. 5Dabei sind die bei den unterschiedlichen Fächern vorhandenen Besonderheiten zu berücksichtigen. 6Die alleinige Ausrichtung an Studierendenzahlen ist nicht ausreichend.
7Studienzuschüsse sind grundsätzlich nicht einsetzbar für die Finanzierung von Folgekosten von Maßnahmen, die ursprünglich anderweitig finanziert wurden. 8Wurden Maßnahmen ursprünglich aus Studienzuschüssen finanziert, muss auch bei der Fortsetzung dieser Maßnahmen begründet werden, warum diese Fortsetzung aus Studienzuschüssen finanziert wird – siehe dazu auch Nr. 5.

4.2   Hochschulinterne Verteilung

Zur Verbesserung der Studienbedingungen für alle Studierenden können Studienzuschüsse auch in zentralen Bereichen (z. B. Prüfungsverwaltung, Auslandsamt, Studierendenkanzlei) eingesetzt werden, wenn sie ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen dienen.

4.3   Beteiligung der Studierenden

1Die Studierenden sind bei der Entscheidung über die Verwendung der Studienzuschüsse paritätisch zu beteiligen. 2Die Hochschulleitung hat bei Pattsituationen das Letztentscheidungsrecht. 3Es ist sicherzustellen, dass die über die Verwendung der Studienzuschüsse letztendscheidende Stelle über ein abweichendes Votum der Studierenden in Kenntnis gesetzt wird.

4.4   Regelmäßige Überprüfung

Die für die Verwendung der Studienzuschüsse an den Hochschulen zuständigen Stellen sind gehalten, die Verwendung der Studienzuschüsse in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Mittel zweckentsprechend verwendet werden und daraus – unter paritätischer Einbindung der Studierenden – die entsprechenden Folgerungen zu ziehen.