Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2029

6.   Anpassung der Studienzuschüsse

Soweit im jeweiligen Doppelhaushalt Erhöhungen der Studienzuschüsse vorgesehen werden, bemisst sich deren Verteilung nach den Studierendenzahlen, die im Mittel aus dem Sommersemester des Vorvorjahres und des anschließenden Wintersemesters berechnet werden.