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Inhaltsverzeichnis
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Grundsätze zur Förderung des Sports für Menschen mit Behinderung
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Förderungsvoraussetzungen für Übungsveranstaltungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
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7. Verfahren
8. Prüfrecht
9. Datenschutz
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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8.
Prüfrecht
Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayHO berechtigt, bei den Zuschussempfängern zu prüfen.