Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich die auf Landesebene in Bayern wirkenden rechtsfähigen und gemeinnützigen Verbände, insbesondere die Behindertensportverbände und die diesen angeschlossenen Organisationen. 2Diese leiten die Zuwendungen an die Maßnahmenträger gemäß VV Nr. 13 zu Art. 44 BayHO weiter.