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Inhaltsverzeichnis
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Grundsätze zur Förderung des Sports für Menschen mit Behinderung
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Förderungsvoraussetzungen für Übungsveranstaltungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
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7. Verfahren
8. Prüfrecht
9. Datenschutz
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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2.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden können
–
Übungsveranstaltungen für Gruppen von Menschen mit Behinderung, wenn diese Personen wegen ihrer Behinderung nicht an allgemein zugänglichen Sportmaßnahmen teilnehmen können, mit Ausnahme von
•
Maßnahmen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung üblicherweise im Rahmen des dortigen Aufgabenbereichs durchgeführt werden;
•
von Maßnahmen im Leistungssport;
•
und von Maßnahmen im Schulsport;
–
die Teilnahme von Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 (Menschen mit Schwerbehinderung) an einer überregionalen Sportveranstaltung für Menschen mit Behinderung (Bezirks-, Landes-, Bundesebene) als aktive Sportler.