Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

2.   Gegenstand der Zuwendung

Gefördert werden können
Übungsveranstaltungen für Gruppen von Menschen mit Behinderung, wenn diese Personen wegen ihrer Behinderung nicht an allgemein zugänglichen Sportmaßnahmen teilnehmen können, mit Ausnahme von
Maßnahmen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung üblicherweise im Rahmen des dortigen Aufgabenbereichs durchgeführt werden;
von Maßnahmen im Leistungssport;
und von Maßnahmen im Schulsport;
die Teilnahme von Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 (Menschen mit Schwerbehinderung) an einer überregionalen Sportveranstaltung für Menschen mit Behinderung (Bezirks-, Landes-, Bundesebene) als aktive Sportler.