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Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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2179-A

Grundsätze zur Förderung des Sports für Menschen mit Behinderung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 9. September 2025, Az. II3/0755-1/12

(BayMBl. Nr. 392)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Grundsätze zur Förderung des Sports für Menschen mit Behinderung vom 9. September 2025 (BayMBl. Nr. 392)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Zuwendungen für Maßnahmen des ambulanten Sports für Menschen mit Behinderung. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.