Inhalt

BIR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4.   Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung

4.1   Aufgaben und Ziele

Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen können Zuwendungen zur außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung von rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden, schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte und auch von schulpflichtigen Kindern und jugendlichen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive (im Folgenden: Teilnehmende) ausgereicht werden.

4.2   Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung in Form von Individualbeihilfen.

4.3   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können sowohl die unterrichtende Lehrkraft oder rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen beziehungsweise deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt, sein.

4.4   Zuwendungsvoraussetzungen

4.4.1   Qualifikationsvoraussetzungen

1Die Lehrkräfte der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung sollen ihre Eignung durch ihre derzeitige oder frühere Tätigkeit sowie ein entsprechendes Führungszeugnis belegen. 2Pädagogische Erfahrung beziehungsweise Erfahrung im Umgang mit Kindern und eine hohe sozial-emotionale Kompetenz sind Voraussetzung für die Tätigkeit als Lehrkraft. 3Diese muss bei einer möglichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde oder das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nachgewiesen werden können.

4.4.2   Anforderungen an die Zielgruppe

1Die Teilnehmenden müssen im jeweiligen Schuljahr wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe erfüllen und eine entsprechende Bestätigung der Schule über den Bedarf der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung vorlegen. 2Die Förderung wird nur bewilligt, wenn bei Bewilligung Gruppen von mindestens vier und maximal zehn Teilnehmenden gebildet werden. 3Bevor eine neue Gruppe gebildet wird, sind bereits vorhandene Gruppen auf mindestens sieben Teilnehmende aufzufüllen.

4.5   Art und Umfang der Förderung

4.5.1   Art der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung in Form von Individualhilfen gewährt (Pro-Kopf-Pauschalen).

4.5.2   Zuwendungsfähige Ausgaben und Höhe der Förderung

1Zuwendungsfähig ist die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung. 2Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (zu 60 Minuten) wöchentlich pro Teilnehmenden. 3Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal vier Jahre an bayerischen Schulen im Sinne der Nr. 4.4.2. 4Die Förderung beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Stunde.

4.6   Mehrfachförderung

Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung erfolgt subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.