Inhalt
1Die im Rahmen der Städtebauförderung zu verwendenden Formblätter und Arbeitshilfen werden – soweit nicht die Muster zu Art. 44 BayHO unmittelbar Anwendung finden – auf der Internetseite des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in elektronischer Form bereitgestellt und können unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
www.staedtebaufoerderung.bayern.de
2Hier werden auch Änderungen und Neufassungen veröffentlicht.