Inhalt
1Sofern der Zuwendungsempfänger aus der Zuwendung Aufträge vergibt, hat dies marktpreisgerecht zu erfolgen. 2Handelt es sich bei der Förderung um eine Beihilfe im Sinn von Art. 107 Abs. 1 AEUV, so erfolgt die Förderung auf Basis der Allgemeinen De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, der DAWI-De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 360/2012 oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses 2012/21/EU.