Inhalt
1Sofern der Zuwendungsempfänger aus der Zuwendung Aufträge vergibt, hat dies marktpreisgerecht zu erfolgen. 2Handelt es sich bei der Förderung um eine Beihilfe im Sinn von Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, so erfolgt die Förderung auf Basis der jeweils geltenden De-minimis-Verordnung, DAWI-De-minimis-Verordnung oder des jeweils geltenden DAWI-Freistellungsbeschlusses.