Inhalt

KommKlimaFöR 2023
Text gilt ab: 01.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 02.12.2022
6.
Bewilligungsbehörde
Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberbayern für Zuwendungsempfänger mit Sitz in Oberbayern und der Oberpfalz, die Regierung von Schwaben für Schwaben und Niederbayern sowie die Regierung von Unterfranken für Unter-, Mittel- und Oberfranken.