Inhalt

KommKlimaFöR 2023
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 02.12.2022
7.
Antragstellung

7.1 Antragsverfahren

Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

7.2 Antragsunterlagen

1Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Antrag nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO,
genaue Beschreibung des zur Förderung beantragten Vorhabens mit Beschreibung des Ziels der Durchführung (zum Beispiel Verringerung von Treibhausgasemissionen inkl. Berechnung),
Ausgabengliederung und Finanzierungsplan,
Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers über die Durchführung des Vorhabens (Gremienbeschluss),
Erklärung, dass nach Prüfung des Antragsstellers für die Durchführung desselben Vorhabens keine anderen Landesfördermittel, sofern diese nicht zugelassen werden – auch nicht von Dritten nach anderen Förderrichtlinien – in Anspruch genommen werden.
2Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern. 3Kreisangehörige Gemeinden unterrichten das zuständige Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde über die Stellung des Förderantrags (zum Beispiel durch Übersendung einer Kopie).