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2129.1-U Richtlinien zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 2. Dezember 2022, Az. K26e-U8729-2022/108-25 (BayMBl. Nr. 740)
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Teil 1 Zuwendungsbereich
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Teil 2 Zuwendungsverfahren
6. Bewilligungsbehörde
7. Antragstellung
8. Bewilligungsverfahren, Zuwendungsbescheid
9. Beihilfe
10. Auszahlung der Zuwendung
11. Nachweis der Verwendung
12. Subventionserhebliche Angaben
13. Einvernehmen
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Teil 3 Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
KommKlimaFöR 2023
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 02.12.2022
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13.
Einvernehmen
Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs.