Inhalt

HebBonR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1   Vorhabenbeginn

1Das Vorhaben darf vor Antragstellung begonnen werden. 2Nr. 1.3 der VV zu Art. 44 BayHO findet keine Anwendung.

4.2   Persönliche Voraussetzungen

Die Hebamme muss
a)
den Beruf in Bayern ausüben,
b)
freiberuflich tätig sein und dabei
c)
im beantragten Kalenderjahr mindestens vier Geburten pro Jahr oder mindestens eine Geburt pro Quartal verantwortlich betreuen.

4.3   „De-minimis“-Beihilfe

Die Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ist zu beachten.