Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
4.1
Vorhabenbeginn
1Das Vorhaben darf vor Antragstellung begonnen werden. 2Nr. 1.3 der VV zu Art. 44 BayHO findet keine Anwendung.
4.2
Persönliche Voraussetzungen
Die Hebamme muss
- a)
den Beruf in Bayern ausüben,
- b)
freiberuflich tätig sein und dabei
- c)
im beantragten Kalenderjahr mindestens vier Geburten pro Jahr oder mindestens eine Geburt pro Quartal verantwortlich betreuen.
4.3
„De-minimis“-Beihilfe
Die Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ist zu beachten.