Inhalt
    
    
            4.
           
            Zuwendungsvoraussetzungen
          
          
          
          
              4.1
             
              Vorhabenbeginn
            
              1Das Vorhaben darf vor Antragstellung begonnen werden. 2Nr. 1.3 der VV zu Art. 44 BayHO findet keine Anwendung.
          
              4.2
             
              Persönliche Voraussetzungen
            
Die Hebamme muss
              - a)
 den Beruf in Bayern ausüben,
 
              - b)
 freiberuflich tätig sein und dabei
 
              - c)
 im beantragten Kalenderjahr mindestens vier Geburten pro Jahr oder mindestens eine Geburt pro Quartal verantwortlich betreuen.
 
            
          
              4.3
             
              „De-minimis“-Beihilfe
            
Die Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ist zu beachten.