Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie über die Gewährung eines Bonus zur Sicherstellung der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen
1. Zweck des Hebammenbonus
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
6. Antragstellung, Verwendungsbestätigung
7. Prüfung, Auszahlung
Bereich erweitern
8. Nebenbestimmungen
9. Erfolgskontrolle
10. Kommunikation
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
HebBonR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
3.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hebammen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 des Hebammengesetzes (HebG), die die in Nr. 4.2 normierten Voraussetzungen erfüllen.