Inhalt
7.
Prüfung, Auszahlung
1Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge, erlässt die Förderbescheide und zahlt die Förderbeträge für das vorherige Kalenderjahr aus. 2Sofern dem Antrag nicht entsprochen werden kann, wird dies den Antragstellern ebenfalls schriftlich mitgeteilt. 3Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung der Verwendungsbestätigung.