Inhalt
10.
Kommunikation
Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen von Veröffentlichungen und in der öffentlichen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Zuwendungen aus dem Programm nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb Zuwendungsanträge unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden können.