Inhalt
5.
Art und Umfang der Zuwendung
5.1
Die Zuwendung wird in Form der Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
5.2
Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise Raummiete, Referentenhonorare, Fahrtkosten und Material.
5.3
1Pro Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) wird ein Festbetrag gewährt, der maximal 50 Euro betragen kann. 2Die Festbeträge pro Fortbildungseinheit werden für die Bereiche Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung gesondert festgesetzt.
5.4
1Die Zuwendung darf die dem Träger in der geförderten Maßnahme tatsächlich jeweils entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. 2Vom Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einzubringen. 3Erhobene Teilnehmerbeiträge sind entsprechend zu berücksichtigen und ermäßigen gegebenenfalls den Zuwendungsbetrag.
5.5
Der Zuwendungsempfänger kann für ausgefallene förderfähige Fortbildungsmaßnahmen bei der Bewilligungsbehörde Ersatzmaßnahmen anmelden.