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Fortbildung-FöR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2126.0-G

Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen
(Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Familie, Arbeit und Soziales
vom 7. Januar 2021, Az. 27h-G8096-2020/75-29 und II4/6438.01-1/6

(BayMBl. Nr. 41, ber. Nr. 96)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR) vom 7. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 41, Nr. 96)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach der Maßgabe dieser Richtlinie und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO – und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung. 2Die Zuwendungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.