Inhalt
1 Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen im Sinne der Nr. 2 zur Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen in Bayern. 2Die Fortbildungen sollen einen Beitrag zur Sicherung eines qualitätsvollen Angebotsniveaus in den benannten Bereichen leisten. 3Zudem soll bei den Fortbildungsteilnehmenden aus diesen Bereichen eine Resilienzsteigerung erwirkt werden.