Inhalt

Fortbildung- und Laienhelfer-FöR
Text gilt ab: 15.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 07.01.2021
2.
Gegenstand der Förderung
1Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der in den benannten Bereichen Tätigen – insbesondere Fachpersonal, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und Angehörige – erforderlich sind. 2Dies gilt sowohl für Präsenzveranstaltungen als auch für entsprechende E-Learning-Fortbildungen.