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2126.0-G Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen und Förderung der Betreuung von psychisch kranken Menschen durch Laienhelferinnen und Laienhelfer (Förderrichtlinie Fortbildung und Laienhelfer – Fortbildung- und Laienhelfer-FöR) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Familie, Arbeit und Soziales vom 7. Januar 2021, Az. 27h-G8096-2020/75-29 und II4/6438.01-1/6 (BayMBl. Nr. 41, 96)
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Teil 1: Förderung der Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Bewilligungsbehörden
8. Antrags- und Bewilligungsverfahren
9. Verwendungsnachweis
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Teil 2: Förderung der Betreuung von psychisch kranken Menschen durch Laienhelferinnen und Laienhelfer
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Teil 3: Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Fortbildung- und Laienhelfer-FöR
Text gilt ab: 15.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 07.01.2021
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.