Inhalt
16.
Antrags- und Bewilligungsverfahren
1Der Förderantrag ist bis zum 1. März jeden Jahres bei der örtlich zuständigen Regierung unter Beifügung des von der Regierung bereitgestellten Formulars zu stellen. 2Bei erstmaliger Förderung ist außerdem eine Bestätigung über Qualifikation und Effizienz der Laienarbeit, zum Beispiel durch Spitzenverband, Sozialpsychiatrischen Dienst, niedergelassene Fachärztin oder niedergelassenen Facharzt für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie, Bezirkskrankenhaus, Gesundheitsamt, vorzulegen.