Inhalt

Fortbildung- und Laienhelfer-FöR
Text gilt ab: 15.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 07.01.2021
10.
Zweck der Förderung
Ziel der Förderung ist es, durch Betreuungsmaßnahmen die Teilhabe, Inklusion oder Wiedereingliederung von psychisch kranken Menschen zu fördern, eine Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu erreichen und den Abbau von Stigmatisierung voranzubringen.