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LAPR
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

10. Prüfungsrecht des ORH

Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist berechtigt, bei den Empfängern der Landarztprämie Prüfungen im Sinne des Art. 91 BayHO durchzuführen.