Inhalt

LAPR
Text gilt ab: 31.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

9.   Auszahlung

1Das Landesamt prüft die Anträge, teilt den Begünstigten die Gewährung der Landarztprämie elektronisch mit und zahlt diese aus. 2Sofern dem Antrag nicht entsprochen werden kann, wird dies den Antragstellern ebenfalls elektronisch mitgeteilt.