Inhalt

LAPR
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

9. Auszahlung

1Das Landesamt prüft die Anträge, teilt den Begünstigten die Gewährung der Landarztprämie schriftlich mit und zahlt diese aus. 2Sofern dem Antrag nicht entsprochen werden kann, wird dies den Antragstellern ebenfalls schriftlich mitgeteilt.