Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2011

4. Bewerbung und Auswahl der Studierenden

4.1 

1Die Studierenden richten die Bewerbung an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts bzw. an die Leitende Oberstaatsanwältin oder den Leitenden Oberstaatsanwalt in deren bzw. dessen Bezirk sie das praktische Studiensemester ableisten wollen. 2Der Bewerbung ist ein Lebenslauf beizufügen.

4.2 

1Die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts (Leitende Oberstaatsanwältin oder Leitender Oberstaatsanwalt) überzeugt sich von der persönlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers. 2Sie oder er beteiligt hierbei die Leitende Bewährungshelferin oder den Leitenden Bewährungshelfer (Gerichtshelferin oder Gerichtshelfer).

4.3 

Studierenden der Hochschulen in Bayern ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausbildungsplätze grundsätzlich der Vorrang zu geben.